Wir bieten ein Gruppentraining für Menschen an, die im öffentlichen Raum gewalttätig geworden sind. Unser geschultes Team steht Ihnen zur Seite, um Sie darin zu unterstützen, Ihr Verhalten zu reflektieren und alternative Konfliktlösungsstrategien zu entwickeln.
Das Beratungsangebot richtet sich an alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer Herkunft, die im öffentlichen oder halböffentlichen Raum durch Gewalttaten straffällig geworden sind und ihren Wohnsitz in Berlin haben.
Die Zugangswege erfolgen überwiegend durch Zuweisungen nach Auflage und Weisungen nach §153a StPO, Verwarnung mit Strafvorbehalt (§59 StBG), Verhängung einer Bewährungsstrafe (§56 StBG) oder auf Empfehlung einer anderen Behörde, wie Jobcenter oder soziale Einrichtungen. Doch auch Personen, die sich eigeninitiativ melden, können an dem Beratungsprogramm teilnehmen.
Die Gruppen werden von einem erfahrenen Trainerteam geleitet. In unserem Gruppenprogramm können Sie lernen:
Wir arbeiten mit Ihnen an den drei zentralen Hintergründen Ihres gewalttätigen Verhaltens:
Die ca. halbjährigen Kursangebote (25 Sitzungstermine à 2 Stunden) beinhalten eine intensive Auseinandersetzung mit den eigenen Gewaltanteilen durch Übungen, Gruppenreflexion und der Bearbeitung spezieller Konfliktsituationen.
Teilnehmen können gewalttätige Männer, die eine Beratung oder ein Training angeraten bekommen haben oder ihre eigene Gewalt als Problem ansehen.
Als einzige Einrichtung in Berlin, bieten wir Frauen, die Gewalt ausüben, ein Programm an, um gewaltfreie Verhaltensalternativen zu erlernen.
Mit geschlechtsspezifischer Perspektive wenden wir uns mit unserem Angebot an gewalttätige Frauen, die einen Weg aus ihrer Gewalt finden wollen.
Um an unserem Gruppenprogramm teilnehmen zu können, rufen Sie uns bitte zu den Sprechzeiten an. Das Anmeldeverfahren umfasst drei Einzelgespräche mit den Trainer*innen für die Aufnahme in eine Gruppe. Die Teilnahme am Gruppenangebot erfordert die entsprechenden sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten. Als Ausschlusskriterien zur Aufnahme gelten (unbehandelte) psychische bzw. psychiatrische Störungsbilder bzw. Erkrankungen, eine vordergründige Suchtmittelerkrankung, eine fehlende Bereitschaft zur Zusammenarbeit sowie ein fehlendes Verantwortungsgefühl für die eigenen Taten.
Sollte Ihre Teilnahme an unserem Beratungsangebot durch eine juristische Auflage erfolgen, benötigen wir von Ihnen die dafür relevanten Unterlagen (Urteil, Anklageschrift, Bewährungsauflage) in Kopie.
Die Teilnahme am Programm ist kostenfrei. Die Finanzierung der Kurse erfolgt durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.
Sie haben Fragen oder wollen sich anmelden? Rufen Sie uns zu unseren Sprechzeiten an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
(030) 95 61 38 38
Montag bis Donnerstag10:00-17:00 Uhr
Freitag10:00-15:00 Uhr
office@bzfg.de