7. Mai 2021

Fragen und Antworten zum sozialen Trainingsprogramm in Fällen häuslicher Gewalt im Land Brandenburg

Brauche ich eine juristische Weisung, um am Programm teilzunehmen?

Nein – die Zugangswege sind in der Regel Weisungen oder Auflagen durch das Gericht, Empfehlungen durch das Jugendamt oder andere involvierte Institutionen und Behörden. Sie können sich jedoch auch eigeninitiativ zur Beratung anmelden.

 

Ist die Teilnahme mit Kosten verbunden?

Im Land Brandenburg wird unsere Arbeit durch das Ministerium für Soziales, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) finanziert. Die Teilnahme an dem Programm ist somit für die Teilnehmenden kostenfrei.

 

Wonach wird entschieden, ob eine Teilnahme geeignet ist?

Die Voraussetzungen für die Teilnahme an unserem Beratungsangebot sind, dass der/die Teilnehmer*in volljährig ist, im Land Brandenburg gemeldet ist und über die notwendigen sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten verfügt, um den Themenangeboten und Inhalten folgen zu können. Ausschlusskriterien sind vordergründige Sucht- und psychiatrische Erkrankungen sowie eine fehlende Problemeinsicht der eigenen Gewalthandlung gegenüber. Im Aufnahmegespräch und den darauffolgenden 3-5 Einzelsitzungen, wird anhand der genannten Prüfkriterien entschieden, ob eine Teilnahme am Gruppenprogramm möglich und sinnvoll ist.

 

Was passiert, wenn ich fehle? Können Fehlzeiten nachgeholt werden?

Eine Nichtteilnahme an einer Gruppensitzung ist im Interesse des Gruppenprozesses nur in absoluten Not- und Ausnahmefällen erlaubt. Eine Teilnahmebescheinigung wird nur für die Teilnahme an mindestens 22 von 25 Gruppensitzungen ausgestellt. In einigen Fällen (z. B. Schichtarbeit) ist es möglich, im Vorfeld ein gemischtes Beratungsprogramm (teil Gruppentermine, teil Einzeltermine) zu vereinbaren. Spontane Abwesenheiten (z.B. wegen Krankheit) nicht nachgeholt werden.

 

Wann erfolgt ein Ausschluss aus dem Programm?

Wiederholtes bzw. unentschuldigtes Fehlen sowie eine Teilnahme unter Alkohol- oder Drogeneinfluss bzw. die nicht Einhaltung der Vertragsbedingungen können den Ausschluss aus dem laufenden Gruppenangebot zur Folge haben.

 

Wie groß sind die Gruppen?

Die Gruppen umfassen in der Regel zwischen fünf bis zehn (gleichgeschlechtliche) Teilnehmer*innen und werden von einem gemischtgeschlechtlichen Beratungsteam geleitet.

 

Wie ist die Altersverteilung?

Die Teilnehmenden kommen aus allen Altersgruppen (ab 18). Es gibt keine Einteilung der Gruppen nach Alter. Diese Altersvielfalt ermöglicht es jedem/jeder seine eigene Lebenserfahrung einzubringen. Unserer Erfahrung nach zeigt sich, dass die Mehrheit der Teilnehmenden zwischen 30 und 50 Jahre alt ist und ein oder mehrere Kinder hat.

 

Wie lernen sich die Teilnehmer*innen kennen?

Die ersten Stunden des Kurses dienen dem gegenseitigen Kennenlernen durch verschiedene Methoden. Der Austausch von Erfahrungen erfordert gegenseitiges Vertrauen, Respekt und Ehrlichkeit. Die Teilnehmer*innen können unter sich teilweise anonym bleiben, indem sie nur ihren Vornamen nennen.

 

Gibt es Material, das mit nach Hause genommen werden kann?

Am Ende jedes Moduls erhalten die Teilnehmenden Unterlagen, mit denen sie die Themen weiter vertiefen können.

 

Wer erfährt davon, dass ich an dem Kurs teilnehme?

Grundlegend ist, dass in Fällen häuslicher Gewalt alle am Tatvorgang Beteiligten betreut werden. Zur Aufnahme in das Gruppenprogramm ist es für uns zwingend notwendig und Voraussetzung, dass uns der Klient / die Klientin eine Schweigepflichtentbindung gegenüber der gewaltbetroffenen Person und der beteiligten Beratungsstellen erteilt.

Das Informationsgespräch mit der gewaltbetroffenen Person dient dazu, sie über die Inhalte des Programms zu informieren, sowie ihr/ihm ein Beratungsangebot bei einer kooperierenden Beratungsstelle anzubieten. Im Sinne des Opferschutzes ist eine Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern und die Erarbeitung gemeinsamer Vorgehensweisen notwendig. In Fällen von juristischen Weisungen oder Empfehlungen vom Jugendamt sind darüber hinaus die für den Fall relevanten Unterlagen (Urteile, Protokolle, Gutachten, Hilfepläne) in Kopie vorzulegen.